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Strom / 2023 EWS Haushalte und Gewerbe

EWS Haushalt und Gewerbe gilt für Kunden am EWS 400 Volt Netz ohne Lastgangmessung.

Definition Grundversorgung:
Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100'000 kWh pro Verbraucherstätte oder Kunden mit einem Jahresverbrauch >100'000 kWh, welche das Recht auf Netzzugang noch nicht geltend gemacht haben.

Sperrzeiten:
Die EWS-Energie AG behält sich kurzzeitige Sperrungen von Boilern, Waschmaschinen, Wäschetrocknern, elektrischen Heizungen, Wärmepumpen und dergleichen vor. Die maximale Sperrzeit beträgt eine Stunde, gefolgt von mindestens einer Stunde Freigabe. Die maximale Sperrzeit pro Tag beträgt 4 Stunden. Entsprechend den Veränderungen der Netzhöchstlast ändern auch die Zeiträume der Sperrungen.

Freigabezeiten für Elektroboiler:
Die meisten Elektroboiler sind mit einem Steuerschalter für eine automatische oder handgesteuerte Wassererwärmung ausgerüstet. Im Zusammenhang mit einer Optimierung der Netzbelastungen hat EWS Energie AG die gestaffelten Aufheizzeiten für die Stellung „Automatisch oder Nacht" zeitlich angepasst. Die Aufheizzeiten sind aber immer innerhalb vom Nacht- resp. Wochenendzeiten programmiert.
Gültig ab 23.03.2011

Informationen

Datum
31. August 2023

Dokumente

Name
EN1_EWS_Haushalt_und_Gewerbe_2023.pdf (PDF, 235.67 kB) Download EN1_EWS_Haushalt_und_Gewerbe_2023.pdf

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