Unsere Leistungen im Bereich ZEV

ZEV: Zusammenschluss zum
Eigenverbrauch von Solarstrom

Ein ZEV ermöglicht allen Parteien einer Liegenschaft, den Solarstrom direkt von der Photovoltaikanlage zu nutzen. Die Umsetzung erfordert sorgfältige Planung und bestimmte Voraussetzungen. Wir begleiten Sie von der Planung bis zur Abrechnung.

Was ist ein ZEV?

Ein ZEV ist ein vertraglicher Zusammenschluss zwischen mehreren Parteien, die selbst-produzierten Erneuerbaren Strom gemeinsam verbrauchen. Ein ZEV besteht aus Eigentümer/Betreiber der Produktionsanlage und mehreren Endverbrauchern. Dies können sowohl Stockwerkeigentümer als auch Mieter sein die sich innerhalb eines Gebäudes oder naheliegende Parzellen zu einem Endkunden/innen zusammengeschlossen haben.

ZEV tritt gegenüber dem VNB (Verteilnetzbetreiber) als Einheit und stellt einen einzigen Endverbraucher im Sinne der Gesetzgebung des StromVG dar und verfügt nur über einen einzigen Netzanschluss.

Video: Energie Genossenschaft Schweiz

Warum einen ZEV gründen?

Kosteneffizienz

Durch den Verbrauch von Solarstrom sparen Sie Kosten.

Aktiver Beitrag zur Energiewende

Reduzieren Sie den Bedarf an externer Stromversorgung.

Optimale Nutzung von Solarstrom

Nutzen Sie den direkt vor Ort auf Ihrer Liegenschaft erzeugten Solarstrom.

Steigerung der Attraktivität

Die Möglichkeit, kostengünstigen Solarstrom direkt zu nutzen, erhöht die Attraktivität Ihrer Liegenschaft. 

Unsere Dienstleistungen
im Bereich des ZEV

Wir bieten Ihnen umfassende Leistungen von der Planung über die Umsetzung bis hin zur Abrechnung des ZEV. Unser Angebot umfasst sowohl einmalige Leistungen zur Gründung des ZEV als auch wiederkehrende Dienstleistungen für den laufenden Betrieb. 

Weitere Infos dazu finden Sie in den folgenden Dokumenten: 

Anmeldung PV-Anlage  

Antrag Dienstleistung ZEV 

Anhang 1, Antrag Vollmacht Zusammenschluss Eigenverbrauch 

Anhang 2, Teilnehmer am Zusammenschluss  

Anhang 3, Antrag Teilnahme Mieter Eigenverbrauch

Voraussetzungen für ein ZEV

  1. Eigenproduktionsanlage z.B. Photovoltaikanlage mit mind. 10% Produktionsleistung des Netzanschlusses der Liegenschaft
  2. Gründung einer ZEV-Gemeinschaft und bestimmen eines Vertreters als Ansprechperson ZEV gegenüber Ihrem Verteilnetzbetreiber EWS
  3. Festlegung des Energieproduktes und der Abrechnungslösung für Abschluss eines ZEV-Vertrages mit EWS 
  4. Anmeldung des ZEV mindestens 3 Monate vor dessen Realisierung
  5. Übernahme der Verantwortung für die Stromversorgung in der Liegenschaft ab dem Hauptzähler durch den ZEV
  6. Übernahme der Verantwortung für periodische Kontrollen der Elektroinstallationen nach Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) durch den ZEV
  7. Solidarische Haftung zwischen den verschiedenen Endkunden
ZEV Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
ZEV Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

In drei Schritten zum ZEV

1. Beratung

Wenn Sie einen ZEV realisieren wollen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir analysieren Ihre Anforderungen und finden gemeinsam die optimale Lösung für Ihre Bedürfnisse.

2. Begleitung bei Gründung und Realisierung

Wir unterstützen Sie umfassend bei der Gründung und Umsetzung eines ZEV.

Dazu gehören folgende Dienstleistungen: 

Messdienstleistung:

Die EWS übernimmt die Messung der Teilnehmer und stellt die Daten dem ZEV für die interne Abrechnung zur Verfügung. Mieter erhalten ihre Stromrechnung vom ZEV-Vertreter.

Abrechnungsdienstleistung: 
Die EWS übernimmt die Messung und die interne Abrechnung der Teilnehmer, sowie das Inkasso. Mieter erhalten somit ihre Stromrechnung weiterhin von der EWS, jedoch im Namen des ZEV.

3. Betrieb und Abrechnung

Mieter und Eigentümer profitieren von günstigem, ökologischem Strom, während wir uns um den laufenden Betrieb und die Abrechnung kümmern.

Direkt zu
den wichtigen Dokumenten

Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen wie Anträge und Preisblätter zum Thema ZEV.

Erika Schmidlin
Erika Schmidlin

Kontaktieren Sie Jasmin Al-Timimi, Partnermanagement und Business Development

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