SolarFlex gilt für Photovoltaikanlagen am Hausanschluss im Niederspannungsnetz der EWS Energie AG (400 V / Netzebene 7) und darf nur bei Anlagen eingesetzt werden, bei denen eine netzdienliche Nutzung bzw. eine Netzentlastung nachgewiesen werden kann. Der entsprechende Nachweis muss gegenüber dem Bund erbracht werden.
Anlagen, bei denen keine netzdienliche Nutzung oder Netzentlastung nachgewiesen werden kann, werden vom Gesetzgeber nicht bewilligt.
Daher wird jede Anmeldung vorgängig auf die Erfüllung dieser Voraussetzungen geprüft.
Nicht teilnahmeberechtigt sind:
Die Einhaltung dieses Geltungsbereichs ist Voraussetzung für die Teilnahme am Produkt SolarFlex.