Strompreise 2026 / 2027

Mitteilung zu Tarif­änderungen im Jahr 2027

Per 1. Januar 2027 ergeben sich aufgrund veränderter Energie- und Netzkosten sowie Abgaben Anpassungen bei unseren Stromtarifen. Für einen typischen Haushalt 1) reduzieren sich die jährlichen Stromkosten um rund CHF 40. Nachfolgend informieren wir Sie über die wichtigsten Änderungen und Gründe.

Energietarife

Aufgrund der aktuellen politischen Lage, beispielsweise des Krieges im Iran, bleiben die Strommärkte durch starke Preisschwankungen geprägt. Aufgrund der langfristigen Beschaffungsstrategie, konnten jedoch die Energiekosten gegenüber dem Vorjahr gesenkt werden. Unter Berücksichtigung der Deckungsdifferenzen ergeben sich für das Jahr 2027 folgende Tarifanpassungen:

  • Tarif EWS Basic Energie - Arbeitspreis: -1.8 Rp./kWh (-13.85%)
  • Tarif EWS Business Energie  - Arbeitspreis: -1.8 Rp./kWh (-14.95%)

Netznutzungs­tarife

Die Netznutzungstarife werden durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Dazu gehören insbesondere die Erhöhung der Leistungskomponente und die Einführung eines Jahresleistungspreises durch den Vorlieferanten. Zudem führen höhere Investitionen in das Verteilnetz sowie gestiegenen Anforderungen an dessen Betrieb zu zusätzlichen Kosten. Gleichzeitig werden Deckungsdifferenzen aus den Vorjahren abgebaut. Daraus ergeben sich für das Jahr 2027 folgende Tarifanpassungen:

  • Tarif EWS Basic Netz - Arbeitspreis: +1.4 Rp./kWh (+14.58%) 

  • Tarif EWS Business Netz 400V - Arbeitspreis: -0.3 Rp./kWh (-3.80%)  
  • Tarif EWS Business Netz 400V - Leistungspreis: +2.50 CHF/kW/Mt. (+31.25%)

  • Netzzulagen  - (SDL, Stromreserve, solidarisierte Kosten): -0.18 Rp./kWh (-5.94%)

Messtarife

Im Jahr 2027 wird der Smartmeter Rollout abgeschlossen sein. Durch die damit verbundenen neuen Prozesse können die Kosten für das Messwesen reduziert werden. Per 1. Januar 2027 gelten für folgende Messtarife neue Preise:

  • Direktmessung:                            5.00 CHF/Mt. (-16.7%)
  • Wandlermessung 400V:       12.50 CHF/Mt.  (-58.3%)

Abgaben an das Gemeinwesen

Der Netzzuschlag gemäss Art. 35 EnG sowie die Gemeindeabgabe bleiben unverändert.

1)H4 = Verbrauchskategorie nach Elcom (4‘500 kWh/Jahr): 5-Zimmerwohnung mit Elektroherd und Tumbler (ohne Elektroboiler)

Bei Fragen geben wir Ihnen gerne Auskunft. 

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