Die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht den Austausch von Solarstrom über das öffentliche Netz hinweg – innerhalb einer Gemeinde und auf gleicher Netzebene. Sie eignet sich besonders für Quartiere oder grössere Nachbarschaften. Alle Beteiligten bleiben individuelle Netz-Kunden, profitieren aber von vergünstigten Netznutzungskosten. Eine Abgabenbefreiung wie bei ZEV und vZEV gibt es hier nicht. Die Gründung erfolgt über die Plattform LEGhub
Die LEG bringt Ihnen folgende Vorteile:
- Mit LEG fördern Sie die lokale Stromversorgung und stärken den lokalen Zusammenhalt
- Durch den direkten Handel von lokal produziertem Strom können Stromkosten gesenkt werden
- Auf den innerhalb der LEG bezogenen Strom bezahlen Sie einen reduzierten Netznutzungstarif
- Mit LEG fördern Sie den Ausbau von erneuerbaren Energien und reduzieren Ihren CO₂-Ausstoss
Als Netzbetreiber sorgen wir dafür, dass alle gesetzlichen und technischen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Wir übernehmen:
- Messwesen: Einbau, Betrieb und Wartung von intelligenten Messsystemen
- Datenerfassung: Bereitstellung der Energiedaten an die LEG-Betreibenden
- Netzbereitstellung: Sichere und stabile Versorgung an alle Übergabepunkten
- Kommunikation mit Marktakteuren: Abwicklung von Einspeisungen und Netzbezug
Zustimmung aller Teilnehmenden erforderlich
- Alle Teilnehmenden müssen sich auf derselben Netzebene befinden
- Alle Teilnehmenden müssen in derselben Gemeinde liegen
- Installation der notwendigen technischen Infrastruktur (z. B. Smart Meter)
Verhältnis Produktions- zu Anschlussleistung
- Die Anlagen aller Produzierenden müssen mindestens 5% der gesamten Anschlussleistung der LEG decken
Pflichten und Rechte der Teilnehmenden
- Vertragsvereinbarungen einhalten: Preise, Abrechnungsregeln, Nutzung etc.
- Smart Meter Zustimmung: Die Teilnahme setzt ein Smart Meter voraus, welcher durch die EWS Energie AG beschafft und installiert wird. Zustimmung zur Datenerfassung und Übermittlung muss gegeben sein
- Produktions- und Verbrauchsdaten liefern: Stromproduktion und Verbrauch werden über Smart Meter gemessen; zusätzliche Angaben müssen zur Verfügung gestellt werden
- Kosten tragen: Teilnehmende übernehmen ihren Anteil an Strombezug, Netznutzung, Abrechnung und ggf. administrativen Kosten
- Bezug und Nutzung innerhalb der LEG: Vorrangig Strom aus der Gemeinschaft nutzen; falls nicht genug produziert wird, erfolgt Netzbezug wie gewohnt
- Haftung und Verantwortung: Verantwortung für korrekte Angaben und Einhaltung der Teilnahmebedingungen. Keine Solidarhaftung gegenüber dem Netzbetreiber (anders als bei ZEV)
Meldung von Änderungen: Änderungen bei Verbrauch, Anschlussleistung, Umzüge resp. Kündigung, Produzentenstatus oder Anschlusssituation sind dem Betreiber mitzuteilen
Pflichten und Aufgaben der Betreibenden
- Gründung und Anmeldung: LEG beim zuständigen Netzbetreiber anmelden und Voraussetzungen prüfen (Netzgebiet, Netzebene, Smart Meter, Mindestverhältnis)
- Vertragswesen: Teilnahmebedingungen, Preisstruktur und Abrechnungsregeln mit allen Mitgliedern festlegen
- Messung & Datenbereitstellung: Gesetzeskonforme Installation der Smart Meter sicherstellen und Datenbereitstellung verantworten
- Abrechnung: Strombezug und Produktion korrekt bewerten, Rückliefervergütungen abwickeln und Kosten transparent abrechnen
- Kommunikation & Organisation: Mitglieder über Rechte, Pflichten, Kosten und Abrechnung informieren. Ansprechpartner für Netzbetreiber und Teilnehmende sein; Änderungen (z. B. Teilnehmerwechsel) koordinieren
Für den lokal erzeugten und innerhalb der LEG gehandelten Strom, den sogenannten LEG-Strom, können die Teilnehmer den Energiepreis grundsätzlich frei vereinbaren. Anders als beim ZEV/vZEV, gibt es in einer LEG nach dem Energiegesetz (EnG) keine gesetzliche Preisobergrenze gegenüber dem Standardtarif des Verteilnetzbetreibers. LEGs unterliegen hier primär dem Obligationenrecht (Missbrauch, AGB) und dem Kartellrecht (Marktmacht, Diskriminierung).
Die Nutzung des öffentlichen Netzes für den LEG-Strom bleibt entgeltpflichtig. Die Teilnehmer haben aber auf den Anteil des LEG-Stroms einen Rabatt:
- 40 % Rabatt auf den Netznutzungstarif bei Nutzung einer Netzebene (alle LEG Teilnehmer befinden sich im selben Trafokreis)
- 20 % Rabatt auf den Netznutzungstarif bei Nutzung mehreren Netzebenen (ein oder alle LEG Teilnehmer befinden sich in unterschiedlichen Trafokreisen)
Dieser Rabatt gilt für den Netznutzungstarif bestehend aus Arbeitstarif, Grundtarif und Leistungstarif. Dieser Rabatt gilt nicht für den Messtarif, die Blindenergie und sämtliche Abgaben (SDL, Stromreserve, Solidarisierte Stromkosten, Netzzuschlag, Konzessionsabgaben).
Innerhalb der LEG können die Teilnehmer abweichende Verteilungsschlüssel vereinbaren (z. B. wer welchen Fixkostenanteil trägt, wie Rabatte verteilt werden). Das ist zivilrechtlich weitgehend frei, solange alle Teilnehmer transparent informiert sind und keine missbräuchlichen oder sittenwidrigen Klauseln verwendet werden.
Deckt der LEG-Strom den Bedarf eines Teilnehmers nicht, bleibt der Verteilnetzbetreiber für die Rest-Strom Lieferung in der Grundversorgung zuständig. Der Tarif für den Netzstrom entspricht dem von den Teilnehmern individuell gewählten Stromprodukt.