Der Wettereinfluss auf die Stromrechnung | EWS Energie AG

01. Dezember 2025

Sebastian Haller und Tabea Wyss analysieren die EWS Energiedaten. Damit schaffen sie die Grundlagen für die Preisberechnung. Ein Blick hinter die Kulissen.

Text: Simon Eberhard
Bilder: Marcel Aregger
Der Wettereinfluss auf die Stromrechnung
Der Wettereinfluss auf die Stromrechnung

Wie das Wetter die Stromrechnung beeinflusst

Sebastian Haller und Tabea Wyss analysieren beim EWS Energiedaten. Ihre Arbeit ist mehr, als nur Zahlen hin- und herzuschieben: Sie bildet die Grundlage für die Berechnung des Strompreises. Wir blicken hinter die Kulissen.

Fünfzig Hertz: Die Netzfrequenz, mit der sich die Teilchen im Stromnetz hin- und herbewegen, gilt es immer in der Balance zu halten – wie bei einer Waage. Denn werden die fünfzig Hertz über- oder unterschritten, droht ein Ungleichgewicht im Netz, das im Extremfall zum Stromausfall führen könnte. 

Was hat die Netzfrequenz nun mit den Stromkosten zu tun? Sehr viel, wie Sebastian Haller erklärt. «Sobald sie aus dem Gleichgewicht gerät, müssen wir teure Ausgleichsenergie beschaffen, was die Gesamtkosten erhöht», sagt der Leiter Energiedatenmanagement der EWS. Dies erfolgt, wenn die Nachfrage höher ist als das Angebot – oder umgekehrt. «Die grosse Herausforderung ist dann, zu prognostizieren, wann und wie viel solcher Ausgleichsenergie wir benötigen.»

Verbrauchsprognose als Herausforderung

Solche Prognosen gehören zum Aufgabenbereich von Sebastian Haller. Im Energiedatenmanagement ist er zusammen mit seiner Kollegin Tabea Wyss dafür verantwortlich, die im Viertelstundentakt erhobenen Verbrauchsdaten zu analysieren und weiterzuleiten. Diese gehen einerseits an die Behörden und Lieferanten, andererseits an den Einkauf der EWS, der auf der Grundlage der Daten die Beschaffung des Stroms plant. Gleichzeitig blicken sie in die Zukunft und erstellen Verbrauchsprognosen.

Tieferer Energiepreis, höherer Netzpreis

Die Daten, die sie erheben, dienen auch als Grundlage für die Preisgestaltung der EWS. «Die Berechnungsmethode ist vom Regulator klar vorgegeben», betont Sebastian Haller. Der Strompreis besteht wie bis anhin aus den Komponenten Energie, Netznutzung und öffentliche Abgaben. Neu hinzu kommt ab 2026 ein vom Energiegesetz vorgegebener Fixpreis für die Messung (siehe Details unten). 

Und was bedeutet dies für die EWS-Kundinnen und -Kunden im nächsten Jahr? «Während der Energiepreis dank der tieferen Einkaufspreise leicht gesunken ist, ist jener für die Netznutzung im selben Umfang leicht gestiegen, und es kommt der Fixpreis für die Messung dazu. Die Abgaben sind in etwa gleichgeblieben», erläutert Sebastian Haller. Die detaillierten Tarife für das neue Jahr werden jeweils per Ende August auf der EWS-Website veröffentlicht. [CB1]Hinweis: Je nachdem, wie ihr die Box im CMS gestaltet, müsste hier eine Anpassung erfolgen. Wenn es keine Box gibt, dann vielleicht (siehe Details unten).

Neue Anlagen - neue Prognosen

Der starke Zubau von Photovoltaikanlagen in den letzten Jahren ist laut Sebastian Haller erfreulich und entspricht den Zielen der Energiestrategie 2050. Gleichzeitig macht er die Arbeit in seinem Team anspruchsvoller. Denn: «Durch die wetterabhängige Einspeisung der Solaranlage wird die Produktion unberechenbarer», sagt er. «Und jede neu gebaute Photovoltaikanlage ändert die Ausgangslage.» 

Deshalb gilt es für ihn und seine Kollegin, die Prognosen laufend zu überprüfen und anzupassen. Hinter der Stromrechnung steckt also ein komplexes Zusammenspiel vieler Faktoren. Das Team der EWS sorgt dafür, dass alles im Gleichgewicht bleibt.

Stromgesetz: die drei wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

Per 2026 treten durch das neue Stromgesetz diverse Neuerungen in Kraft:

          • Rechnungsdesign: Die Stromrechnung fällt detaillierter aus und enthält verschiedene neue Komponenten, so beispielsweise einen fixen Messpreis. 
          • Einspeisevergütungen: Die Höhe der Rückvergütung für die Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen orientiert sich neu am Referenzmarktpreis, den das Bundesamt für Energie vierteljährlich berechnet. Für kleine Anlagen bis 30 kW gilt eine Minimalvergütung von 6 Rappen pro Kilowattstunde. Zusätzlich führt die EWS Energie AG mit dem neuen Produkt, SolarFlex, einen Rückliefertarif für Solaranlagen ein, der bei einer Leistungsbegrenzung eine Zusatzentschädigung für Produzentinnen und Produzenten beinhaltet. Dies trägt dazu bei, einerseits den nötigen Netzausbau effizient zu tätigen, andererseits die Produzentinnen und Produzenten für ihre Flexibilität angemessen zu entschädigen.
          • Eigenverbrauchsmodelle:  Neben dem bereits bestehenden Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist seit 2025 auch der virtuelle ZEV möglich. Ab 2026 kommt die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) hinzu. Mit diesen Modellen wird es möglich, Strom von der Photovoltaikanlage auch den Nachbarinnen und Nachbarn zu verkaufen.   
Grafik Stromgesetz
Grafik Stromgesetz

Zusammensetzung EWS-Strompreis 2026 für einen Musterhaushalt mit Jahresverbrauch 4500 kWh, in CHF pro Jahr                        (EWS Basic, exkl. MwSt.)

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