Die Strommärkte befinden sich im Wandel. Während die langfristigen Beschaffungskosten rückläufig sind, steigt die Volatilität auf den Spot- und Regelenergiemärkten. Gegenüber dem Vorjahr veränderten sich die Gesamtbeschaffungskosten um + 8.3% pro kWh.
Unter Einbezug der Deckungsdifferenzen ergeben sich folgende Tarifanpassungen:
Die erhöhten Anforderungen an das Verteilnetz machen dessen Betrieb und Unterhalt teurer. Zudem führt der steigende Eigenverbrauch durch PV-Anlagen zu tieferen Absatzmengen. Ab 2026 werden die Messkosten separat aufgeführt. Insgesamt veränderten sich die Nebenkosten um -1% pro kWh.
Unter Einbezug der Deckungsdifferenzen verändern sich die Tarife wie folgt:
Die Kosten für das Messwesen werden per 1. Januar 2026 über ein separates Messentgelt erhoben (gemäss neuem Art. 17a Abs. 2 StromVG). Die Umstellung auf Smart-Meter ist aufwendig, ermöglicht dafür das Erfassen von Lastgangwerten und die Fernauslesung. Es gelten die folgenden Messtarife pro Messapparat (Niederspannung):
Der Netzzuschlag gemäss Art.
35 EnG sowie die Gemeindeabgabe bleiben unverändert.
Bei Fragen geben wir Ihnen gerne Auskunft.