Solarstrom gemeinsam nutzen

Eigenverbrauchsgemeinschaften

Produziert Ihre Solaranlage mehr Strom, als Sie brauchen, können Sie den Überschuss mit der Nachbarschaft teilen. Das macht Ihre Anlage rentabler und die Abnehmer können Ihre Stromkosten senken. Hierfür gibt es von Gesetzes wegen verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen.

Was ist EVG (Eigenverbrauch Plus)?

Eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) bildet sich aus dem Eigentümer einer Energieerzeugungsanlage (Stromproduzent) sowie mehreren Verbrauchern, die am selben Netzanschluss angeschlossen sind. Bei der EVG mit Dienstleistungsmodell der EWS Energie AG profitieren also mehrere Stockwerkeigentümer gemeinsam vom wirtschaftlichen Nutzen der Solaranlage.

EVG
EVG

Warum EVG gründen?

Nebst der allgemeinen Aufwertung der Liegenschaft profitieren Sie zudem von der Abwicklung, Abrechnung und dem Rechnungsversand sowie der Messdatenbereitstellung durch die EWS Energie AG. Das macht die EVG zu einer komfortablen Lösung für Eigentümer und Mieter eines Mehrfamilienhauses, die gemeinsam von der Photovoltaik profitieren wollen. Das Ganze wird in dem Dienstleistungsvertrag EVG geregelt und bedarf einer zusätzlichen Einverständniserklärung zwischen der EWS Energie AG und dem Produzent sowie einer weiteren Einverständniserklärung zwischen dem Produzent und den Mietern (pro Partei).

Unsere Dienstleistungen im Bereich EVG

Wir bieten Ihnen umfassende Leistungen von der Planung über die Umsetzung bis hin zur Abrechnung des EVG's. Die EWS Energie AG stellt sicher, dass die Abrechnung für alle Beteiligten einfach und transparent erfolgt. Alle Energieflüsse, vom lokal produzierten Strom bis hin zum Restbedarf aus dem Netz, werden klar aufgeschlüsselt. 

Weitere Infos dazu finden Sie in den folgenden Dokumenten:

Informationsblatt EVG

Anmeldung Betreiber

Anmeldung Endverbraucher

Beispiel Rechnung EVG (Stand 2025)


Voraussetzungen für EVG

  • Mehrere Parteien in einem Gebäude mit separatem Smart Meter
  • Die Solaranlage ist an separatem Smart Meter angeschlossen
  • Leistungsgrösse PVA mind. 10% der Anschlussleistung (HAK)
  • Zusammenhängende Grundstücke mit einem gemeinsamen Netzanschluss (HAK) oder Liegenschaft mit mehreren Bezugsparteien und einem gemeinsamen Netzanschluss (HAK)
  • Anmeldung drei Monate im Voraus inkl. Verträge der teilnehmenden Mieter/ Pächter sowie Vertreter des Zusammenschlusses

Was ist LEG (lokale Elektrizitätsgemeinschaft)?

Die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht den Austausch von Solarstrom über das öffentliche Netz hinweg – innerhalb einer Gemeinde und auf gleicher Netzebene. Sie eignet sich besonders für Quartiere oder grössere Nachbarschaften. Alle Beteiligten bleiben individuelle Netz-Kunden, profitieren aber von vergünstigten Netznutzungskosten. Eine Abgabenbefreiung wie bei ZEV und vZEV gibt es hier nicht. Die Gründung erfolgt über die Plattform LEGhub

LEG
LEG

Warum ein LEG gründen?

Die LEG bringt Ihnen folgende Vorteile:

  • Mit LEG fördern Sie die lokale Stromversorgung und stärken den lokalen Zusammenhalt
  • Durch den direkten Handel von lokal produziertem Strom können Stromkosten gesenkt werden
  • Auf den innerhalb der LEG bezogenen Strom bezahlen Sie einen reduzierten Netznutzungstarif
  • Mit LEG fördern Sie den Ausbau von erneuerbaren Energien und reduzieren Ihren CO₂-Ausstoss

Unsere Leistungen im Bereich des LEG

Als Netzbetreiber sorgen wir dafür, dass alle gesetzlichen und technischen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Wir übernehmen:

  • Messwesen: Einbau, Betrieb und Wartung von intelligenten Messsystemen
  • Datenerfassung: Bereitstellung der Energiedaten an die LEG-Betreibenden
  • Netzbereitstellung: Sichere und stabile Versorgung an alle Übergabepunkten
  • Kommunikation mit Marktakteuren: Abwicklung von Einspeisungen und Netzbezug

Voraussetzungen für ein LEG

Zustimmung aller Teilnehmenden erforderlich

  • Alle Teilnehmenden müssen sich auf derselben Netzebene befinden
  • Alle Teilnehmenden müssen in derselben Gemeinde liegen
  • Installation der notwendigen technischen Infrastruktur (z. B. Smart Meter)

Verhältnis Produktions- zu Anschlussleistung

  • Die Anlagen aller Produzierenden müssen mindestens 5% der gesamten Anschlussleistung der LEG decken

Pflichten und Rechte der Teilnehmenden

  • Vertragsvereinbarungen einhalten: Preise, Abrechnungsregeln, Nutzung etc.
  • Smart Meter Zustimmung: Die Teilnahme setzt ein Smart Meter voraus, welcher durch IWB beschafft und installiert wird. Zustimmung zur Datenerfassung und Übermittlung muss gegeben sein
  • Produktions- und Verbrauchsdaten liefern: Stromproduktion und Verbrauch werden über Smart Meter gemessen; zusätzliche Angaben müssen zur Verfügung gestellt werden
  • Kosten tragen: Teilnehmende übernehmen ihren Anteil an Strombezug, Netznutzung, Abrechnung und ggf. administrativen Kosten
  • Bezug und Nutzung innerhalb der LEG: Vorrangig Strom aus der Gemeinschaft nutzen; falls nicht genug produziert wird, erfolgt Netzbezug wie gewohnt
  • Haftung und Verantwortung: Verantwortung für korrekte Angaben und Einhaltung der Teilnahmebedingungen. Keine Solidarhaftung gegenüber dem Netzbetreiber (anders als bei ZEV)      
  • Meldung von Änderungen: Änderungen bei Verbrauch, Anschlussleistung, Umzüge resp. Kündigung, Produzentenstatus oder Anschlusssituation sind dem Betreiber mitzuteilen

Pflichten und Aufgaben der Betreibenden

  • Gründung und Anmeldung: LEG beim zuständigen Netzbetreiber anmelden und Voraussetzungen prüfen (Netzgebiet, Netzebene, Smart Meter, Mindestverhältnis)
  • Vertragswesen: Teilnahmebedingungen, Preisstruktur und Abrechnungsregeln mit allen Mitgliedern festlegen
  • Messung & Datenbereitstellung: Gesetzeskonforme Installation der Smart Meter sicherstellen und Datenbereitstellung verantworten
  • Abrechnung: Strombezug und Produktion korrekt bewerten, Rückliefervergütungen abwickeln und Kosten transparent abrechnen
  • Kommunikation & Organisation: Mitglieder über Rechte, Pflichten, Kosten und Abrechnung informieren. Ansprechpartner für Netzbetreiber und Teilnehmende sein; Änderungen (z. B. Teilnehmerwechsel) koordinieren

    LEG Tarife

    Für den lokal erzeugten und innerhalb der LEG gehandelten Strom, den sogenannten LEG-Strom, können die Teilnehmer den Energiepreis grundsätzlich frei vereinbaren. Anders als beim ZEV/vZEV, gibt es in einer LEG nach dem Energiegesetz (EnG) keine gesetzliche Preisobergrenze gegenüber dem Standardtarif des Verteilnetzbetreibers. LEGs unterliegen hier primär dem Obligationenrecht (Missbrauch, AGB) und dem Kartellrecht (Marktmacht, Diskriminierung).

    Die Nutzung des öffentlichen Netzes für den LEG-Strom bleibt entgeltpflichtig. Die Teilnehmer haben aber auf den Anteil des LEG-Stroms einen Rabatt:

    • 40 % Rabatt auf den Netznutzungstarif bei Nutzung einer Netzebene (alle LEG Teilnehmer befinden sich im selben Trafokreis)
    • 20 % Rabatt auf den Netznutzungstarif bei Nutzung mehreren Netzebenen (ein oder alle LEG Teilnehmer befinden sich in unterschiedlichen Trafokreisen)

    Dieser Rabatt gilt für den Netznutzungstarif bestehend aus Arbeitstarif, Grundtarif und Leistungstarif. Dieser Rabatt gilt nicht für den Messtarif, die Blindenergie und sämtliche Abgaben (SDL, Stromreserve, Solidarisierte Stromkosten, Netzzuschlag, Konzessionsabgaben).

    Innerhalb der LEG können die Teilnehmer abweichende Verteilungsschlüssel vereinbaren (z. B. wer welchen Fixkostenanteil trägt, wie Rabatte verteilt werden). Das ist zivilrechtlich weitgehend frei, solange alle Teilnehmer transparent informiert sind und keine missbräuchlichen oder sittenwidrigen Klauseln verwendet werden.

    Deckt der LEG-Strom den Bedarf eines Teilnehmers nicht, bleibt der Verteilnetzbetreiber für die Rest-Strom Lieferung in der Grundversorgung zuständig. Der Tarif für den Netzstrom entspricht dem von den Teilnehmern individuell gewählten Stromprodukt.

    Was ist ein ZEV?

    Ein ZEV ist ein vertraglicher Zusammenschluss zwischen mehreren Parteien, die selbst-produzierten Erneuerbaren Strom gemeinsam verbrauchen. Ein ZEV besteht aus Eigentümer/Betreiber der Produktionsanlage und mehreren Endverbrauchern. Dies können sowohl Stockwerkeigentümer als auch Mieter sein die sich innerhalb eines Gebäudes oder naheliegende Parzellen zu einem Endkunden/innen zusammengeschlossen haben.

    ZEV tritt gegenüber dem VNB (Verteilnetzbetreiber) als Einheit und stellt einen einzigen Endverbraucher im Sinne der Gesetzgebung des StromVG dar und verfügt nur über einen einzigen Netzanschluss.

    Video: Energie Genossenschaft Schweiz

    ZEV
    ZEV

    Warum einen ZEV gründen?

    Kosteneffizienz

    Durch den Verbrauch von Solarstrom sparen Sie Kosten.

    Aktiver Beitrag zur Energiewende

    Reduzieren Sie den Bedarf an externer Stromversorgung.

    Optimale Nutzung von Solarstrom

    Nutzen Sie den direkt vor Ort auf Ihrer Liegenschaft erzeugten Solarstrom.

    Steigerung der Attraktivität

    Die Möglichkeit, kostengünstigen Solarstrom direkt zu nutzen, erhöht die Attraktivität Ihrer Liegenschaft. 

    Unsere Dienstleistungen
    im Bereich des ZEV

    Wir bieten Ihnen umfassende Leistungen von der Planung über die Umsetzung bis hin zur Abrechnung des ZEV. Unser Angebot umfasst sowohl einmalige Leistungen zur Gründung des ZEV als auch wiederkehrende Dienstleistungen für den laufenden Betrieb. 

    Weitere Infos dazu finden Sie in den folgenden Dokumenten: 

    Anmeldung PV-Anlage  

    Antrag Dienstleistung ZEV 

    Anhang 1, Antrag Vollmacht Zusammenschluss Eigenverbrauch 

    Anhang 2, Teilnehmer am Zusammenschluss  

    Anhang 3, Antrag Teilnahme Mieter Eigenverbrauch

    Voraussetzungen für ein ZEV

    • Eigenproduktionsanlage z.B. Photovoltaikanlage mit mind. 10% Produktionsleistung des Netzanschlusses der Liegenschaft
    • Gründung einer ZEV-Gemeinschaft und bestimmen eines Vertreters als Ansprechperson ZEV gegenüber Ihrem Verteilnetzbetreiber EWS
    • Festlegung des Energieproduktes und der Abrechnungslösung für Abschluss eines ZEV-Vertrages mit EWS 
    • Anmeldung des ZEV mindestens 3 Monate vor dessen Realisierung
    • Übernahme der Verantwortung für die Stromversorgung in der Liegenschaft ab dem Hauptzähler durch den ZEV
    • Übernahme der Verantwortung für periodische Kontrollen der Elektroinstallationen nach Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) durch den ZEV
    • Solidarische Haftung zwischen den verschiedenen Endkunden
    ZEV Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
    ZEV Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

    In drei Schritten zum EVG / ZEV

    1. Beratung

    Wenn Sie einen EVG oder ZEV realisieren wollen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir analysieren Ihre Anforderungen und finden gemeinsam die optimale Lösung für Ihre Bedürfnisse.

    2. Begleitung bei Gründung und Realisierung

    Wir unterstützen Sie umfassend bei der Gründung und Umsetzung eines EVG's oder ZEV's.

    Dazu gehören folgende Dienstleistungen: 

    Messdienstleistung:

    Die EWS übernimmt die Messung der Teilnehmer.   

    Abrechnungsdienstleistung: 

    Beim ZEV stellt die EWS die Daten für die interne Abrechnung zur Verfügung. Mieter erhalten ihre Stromrechnung vom ZEV-Vertreter. Beim EVG wird die Abrechnung direkt durch die EWS erstellt. 

    3. Betrieb und Abrechnung

    Mieter und Eigentümer profitieren von günstigem, ökologischem Strom, während wir uns um den laufenden Betrieb und die Abrechnung kümmern.

    Direkt zu
    den wichtigen Dokumenten

    Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen wie Anträge und Preisblätter zum Thema ZEV.

    Kontaktieren Sie die Abteilung Planung

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